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Creative Commons Zitation:
 
, 2025 Christian Huber, CC BY 4.0 http://creativecommons.org/licenses/by/4.0/,

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Studien­recht & Studien­gangs­spezi­fische Dokumente

Unterstützung bei studienrechlichen Fragen rund ums Studium und studiengangsspezifische Anträge und Formulare


 

Hier finden sich zentrale Anträge und Dokumente für die Organisation des Studiums.


 


Zusammenfassung [mit KI erstellt]

Hinweis: Diese Zusammenfassung wurde mit KI-Unterstützung erstellt, anschließend geprüft und freigegeben.


  • Hilfe bei studienrechtlichen Fragen: Von den rechtliche Grundlagen über einen KI Chatbot zur Studiengangsleitung oder der Österreichischen Hochschüler_innenschaft (ÖH).
     
  • Antrag auf Wechsel der Organisationsform: Wechsel zwischen Vollzeit und berufsbegleitend ist in Härtefällen möglich. Der Antrag ist formlos, muss aber nachvollziehbar begründet werden.
     
  • Antrag auf Unterbrechung des Studium: Ein Jahr Pause ist in Härtefällen möglich. Der Antrag ist formlos, muss aber nachvollziehbar begründet werden.
     
  • Antrag auf Wiederholung des Studienjahres: Jede:r verdient eine 2. Chance! Der Antrag ist formlos, muss aber nachvollziehbar begründet werden.
     


 

 


 

 

1. Unterstützung bei studienrechtlichen Fragen ^ top 

Um Studierende bestmöglich zu unterstützen, stehen verschiedene Beratungsangebote zur Verfügung. Diese Angebote sollen Orientierung geben, bei Entscheidungen helfen und Sicherheit im Umgang mit den Anforderungen des Studiums schaffen. Ziel ist es, dass Studierende passende Ansprechpersonen finden – sei es für studienrechtliche Fragen, für die Planung des Studienverlaufs oder für persönliche Anliegen, die sich auf das Studium auswirken können.

1.1 Studienrechtliche Gesetze & Regelwerke ^ top 

Die Allgemeine Studien- & Prüfungsordnung ist in ihrer jeweils aktuellsten Fassung auf der Homepage der Fachhochschule Kufstein Tirol veröffentlicht. Sie ist öffentlich zugänglich und kann auch über eine einfache Websuche gefunden werden.

Als gesetzliche Grundlage für alle Fachhochschulen in Österreich gilt das Fachhochschul-Studiengesetz (FHG). Dieses Gesetz regelt die Rahmenbedingungen des Fachhochschulwesens und bildet zusammen mit der jeweiligen Studien- und Prüfungsordnung die verbindliche Basis für den Studienbetrieb.


1.2 KI.ChatBot : StudReg Helper - Beta Version ^ top 

StudyReg Helper ist eine KI-gestützte Assistentz (ChatBot), zur Beantwortung von Studienrenden-Fragen auf Grundlage der jeweiligen Studienordnung. Ziel ist es, eine niederschwellige und schnelle Hilfestellung im Studienalltag zu bieten wie z.B. bei Fragen zu Prüfungen oder organisatorischen Regelungen. Der ChatBot wird durch Christian Huber auf Basis von ChatGPT von OpenAI zur Verfügung gestellt.

ACHTUNG: der ChatBot ist aktuell nur mit einer Registrierung bei ChatGPT zugänglich. Die kostenlose Version ist ausreichend für den Zugriff. Dies ist eine Einschränkung von OpenAI.

externer Link: Der Link führt zu einem externen Angebot von OpenAI (USA). Mit Aufruf der Seite können personenbezogene Daten (z. B. IP-Adresse, Nutzungs- und Eingabedaten) in ein Drittland außerhalb der EU/EWR übermittelt und dort verarbeitet werden. Für die Datenverarbeitung ist allein OpenAI verantwortlich. Es gelten die Datenschutzrichtlinien und Nutzungsbedingungen von OpenAI. Auf diese Verarbeitung besteht kein Einfluss durch dieses Angebot.

Wichtiger Hinweis:

  • StudyRegHelper dient lediglich als unterstützendes Informationsangebot.

  • Es wird geraten keine persönlichen oder sensiblen Daten einzugeben.

  • Die Antworten basieren auf einer automatisierten Verarbeitung des Textes der Studienordnung und können Fehler oder Fehlinterpretationen enthalten.

  • Der ChatBot ersetzt nicht die studienrechtlich bindende Entscheidung der Studiengangsleitung.

  • Für rechtlich verbindliche Informationen ist stets die offizielle Studienordnung maßgeblich.

  • Bei Unklarheiten oder wichtigen Entscheidungen ist eine Rücksprache mit der Studiengangsleitung unbedingt erforderlich.


1.3 Studiengangsleitung ^ top 

Für alle studienrechtlichen Fragen ist die Studiengangsleitung zuständig. Dies betrifft Angelegenheiten, die durch die Allgemeine Studien- und Prüfungsordnung sowie durch die entsprechenden gesetzliche Bestimmungen geregelt sind. Die Studiengangsleitung übernimmt in diesem Bereich eine doppelte Rolle:

  1. Einerseits bietet sie Beratung an und unterstützt Studierende dabei, ihre Rechte und Pflichten im Studium zu verstehen.

  2. Andererseits ist sie durch die gesetzlichen Regelungen ausdrücklich befugt, in studienrechtlichen Fragen verbindliche Entscheidungen zu treffen.

Die Beratung durch die Studiengangsleitung ist dabei immer studierendenorientiert. Das bedeutet, dass sie sich bemüht, für jede Situation die bestmögliche Lösung im Sinne der Studierenden zu finden – selbstverständlich im Rahmen der rechtlichen Vorgaben. Ziel ist es, einen transparenten, fairen und rechtssicheren Umgang mit allen studienrechtlichen Anliegen sicherzustellen. Studierende können sich daher mit ihren Fragen, Unsicherheiten oder Anträgen vertrauensvoll an die Studiengangsleitung wenden. Diese stellt sicher, dass Entscheidungen nachvollziehbar kommuniziert werden und die Studierenden eine fachkundige Orientierung erhalten, die den individuellen Studienverlauf unterstützt und schützt.


1.4 Österreichische Hochschüler_innenschaft (ÖH) ^ top 

Die Österreichische Hochschüler_innenschaft (ÖH) ist die Interessenvertretung aller Studierenden und bietet eine unabhängige Beratung. Studierende können sich mit studienrechtlichen Fragen jederzeit an die ÖH wenden. Die Beratung ist vertraulich, kostenlos und nicht an Entscheidungen der Hochschule gebunden. Die ÖH unterstützt insbesondere dabei, Rechte und Pflichten im Studium besser zu verstehen, informiert über mögliche Handlungsspielräume und bietet Orientierung in schwierigen Situationen.


2. Studiengangsspezifische Dokumente ^ top 

Auf dieser Seite sind ausschließlich studienspezifische Dokumente für die Studiengangsbereiche Energie- & Nachhaltigkeitsmanagement soie Facility Management & Immobilienwirtschaft zu finden.

Alle offiziellen Dokumente, Formulare und Richtlinien sind zentral im Studierenden-Portal der FH Kufstein Tirol verfügbar.

Bitte nutze für allgemeine Anträge, Prüfungsordnungen oder studienübergreifende Unterlagen ausschließlich das Portal. Diese liegen dort immer in der aktuellsten Version vor.


2.1 Antrag auf Wechsel der Organisationsform ^ top 

Ein Wechsel der Organisationsform von Vollzeit zu berufsbegleitend oder umgekehrt ist nur in nachvollziehbaren Härtefällen und nur einmalig im gesamten Studium möglich. Hinzu kommt, dass die bisherigen Inhalte sowie deren Umfang äquivalent sind. Der Wechsel der Organisationsform ist nur vor dem nächsten Semester zu desen Semesterstart möglich.

Fristen sind 15. Januar bzw. 14. August.

Ausnahme ist das Auslandssemester: Nach der Wahl der Auslandsplätze (meist Angang Januar 2. Semester vor dem Auslandssemester) ist ein Wechsel ausschließlich und ohne Ausnahme aufgrund der in der Studienordnung (ASPO) angegeben Härtefälle möglich! Ein Wechsel zum 3. Semester muss daher bis spätestens Ende Dezember beantragt werden.

Vor der Antragstellung ist ein verpflichtendes persönliches Gespräch mit der Studiengangsleitung oder deren Stellvertretung erforderlich.

Der Antrag ist grundsätzlich formell aber formlos und muss folgende Angaben enthalten:

  • Studiengang
  • Aktuelle Organisationsform
  • Zukünftige Organisationsform
  • Zeitpunkt des gewünschten Wechsels
  • Nachvollziehbare Begründung in eigenen Worten

Der Antrag muss persönlich unterschrieben sein und anschließend als PDF an den Study Support sowie die Studiengangsleitung übermittelt werden.

Als Hilfestellung steht eine Word-Vorlage zur Verfügung, die hier herunterladen werden kann


2.2 Antrag auf Unterbrechung des Studiums ^ top 

Eine Unterbrechung des Studiums kann in begründeten Ausnahmefällen beantragt werden. Die Allgemeine Studien- und Prüfungsordnung nennt hierfür beispielhafte Gründe. Durch die Unterbrechung wird das Studium für die Dauer von einem Jahr ruhend gestellt, ohne dass die Zulassung oder bereits erbrachte Prüfungsleistungen verloren gehen. Der Antrag kann jederzeit - auch während eines laufenden Semesters - gestellt werden. Alle erfolgreich abgeschlossenen Prüfungsleistungen bleiben erhalten und werden "eingefroren". Der Wiedereinstieg erfolgt ein Jahr später. Noch nicht abgeschlossene Module müssen dann erneut besucht und mit der jeweils gültigen Leistungsbewertung positiv bestanden werden. Die Anzahl der noch möglichen Wiederholungsprüfungen richtet sich an dem Stand vor der Unterbrechung. Das bedeutet, dass eine nicht bestandene Leitungsbewertung im 1. Wiederholungsversuch (= 2. Prüfungsantritt) auch nach der Unterbrechung die Kommissionelle Prüfung (= 3. Prüfungsantritt) zur Folge hat.

Vor der Antragstellung ist ein verpflichtendes persönliches Gespräch mit der Studiengangsleitung oder deren Stellvertretung erforderlich.

Der Antrag ist grundsätzlich formell aber formlos und muss die folgenden Angaben enthalten:

  • Studiengang
  • Aktueller Jahrgang und Semester
  • Start der Unterbrechung
  • Nachvollziehbare Begründung in eigenen Worten

Der Antrag muss persönlich unterschrieben sein und anschließend als PDF an den Study Support sowie die Studiengangsleitung übermittelt werden.

Als Hilfestellung steht eine Word-Vorlage zur Verfügung, die hier herunterladen werden kann


2.3 Antrag auf Wiederholung des Studienjahres ^ top 

Eine Wiederholung des Studienjahres ist möglich, darf aber im gesamten Studium nur einmalig beantragt werden. Ziel dieser Regelung ist es, Studierenden die Chance zu geben, ihren Studienerfolg abzusichern, ohne die gesamte Zulassung zu verlieren.

Der Antrag kann insbesondere dann gestellt werden, wenn außergewöhnliche Umstände den erfolgreichen Abschluss des Studienjahres verhindert haben. Bereits positiv absolvierte Prüfungsleistungen bleiben erhalten und müssen nicht wiederholt werden. Noch nicht absolvierte oder negativ beurteilte Module sind im Rahmen der Wiederholung erneut zu besuchen und mit der jeweils aktuellen Leistungsbewertung positiv abzuschließen.

Vor der Antragstellung ist ein verpflichtendes persönliches Gespräch mit der Studiengangsleitung oder deren Stellvertretung erforderlich.

Der Antrag ist grundsätzlich formell, aber formlos und muss die folgenden Angaben enthalten:

  • Studiengang
  • Aktueller Jahrgang und Semester
  • Begründung des Wiederholungsantrags in eigenen Worten

Der Antrag muss persönlich unterschrieben sein und anschließend als PDF an den Study Support sowie die Studiengangsleitung übermittelt werden.

Als Hilfestellung steht eine Word-Vorlage zur Verfügung, die hier herunterladen werden kann


 

 

Sofern nicht anders angegeben sind die am 14.09.2025 veröffentlichten Inhalte Studien­recht & Studien­gangs­spezi­fische Dokumente © von Christian Huber, lizenziert unter der Creative Commons Namensnennung 4.0 International (CC BY 4.0) . Bei Weiterverwendung sind angemessene Namensnennung, ein Link zur Lizenz und ein Hinweis auf Änderungen erforderlich; eine Billigung darf nicht nahegelegt werden.
Mit KI-Unterstützung
mit KI-Unterstützung erstellt: Generative Pre-Trained Transformers (Large Language Models) wurden zum Lektorat und als Übersetzungshilfe eingesetzt. Die Inhalte wurden vor Veröffentlichung geprüft; die Verantwortung für Richtigkeit und Umsetzung liegt bei Christian Huber.
 
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