FAQ - Vorwissen & Vorkenntnisse
Wie lässt sich die Gleichwertigkeit des Umfangs berechnen?
1 ECTS = 25 Stunden ^
Diese Zeit muss mindestens durch entsprechende Lehrinhalte bei der Anrechnung bzw. Anerkennung formaler bzw. non-formaler Kompetenzen aus Studium, Berufsausbildung oder durch Weiterbildungs-Kurse nachgewiesen werden.
Beim Umfang der Vorkenntnisse aus der Praxis bzw. dem Beruf muss eine entsprechend lange Beschäftigung mit den in den anzurechnenden Lehreinheiten gegeben sein. Dies klingt vage und unpräzise? Ist es auch ;-) Die Einschätzung, ob die Praxis- oder Beschäftigungszeit für eine Anrechnung ausreicht obliegt der Beurteilung der Studiengangsleitung. Die Einreichung der Unterlagen hat immer ausschließlich über den Study Support zu erfolgen!
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| Christian Huber | 28.09.2022 | Impressum | Datenschutz