FAQ - Vorwissen & Vorkenntnisse
Kann ich mir Vorkenntnisse anrechnen lassen?
Antrag auf Anrechnung von Vorkenntnissen ^
Vorkenntnisse können angerechnet werden. Die Anrechnung folgt dabei dem Leitbild der Durchlässigkeit von beruflicher und hochschulischer Bildung sowie dem Anspruch von lebenslangen Lernen (Long Live Learning - LLL). Dabei wird zwischen formalen, non-formalen und informellen Kompetenzen unterschieden:
formale Kompetenzen | non-formaler Kompetenzen | informelle Kompetenzen |
---|---|---|
Vorkenntnisse, welche im Rahmen von zertifizierten Bildungsangeboten (z.B. berufliche Aus- und Weiterbildung, akkreditierte Studiengänge) erworben wurden | Vorkenntnisse, welche in nicht zertifizierten Bildungsangeboten (z.B. nicht akkreditierte Weiterbildung) erworben wurden | Vorkenntnisse, welche durch Praxis- und Berufs-Erfahrung erworben wurden |
"Anerkennung" | "Anrechnung" | "Anrechnung" |
bei Gleichwertigkeit (Inhalt und Umfang des Kompetenz-Erwerbs) | bei Gleichwertigkeit (Inhalt und Umfang des Kompetenz-Erwerbs) | bei Gleichwertigkeit (Inhalt und Umfang des Kompetenz-Erwerbs) |
Nachweis durch Zertifikat, Zeugnisse oder Abschluss-Urkunde mit Darstellung des Kompetenz-Erwerbs und der Lehrinhalte (z.B. Auszug aus dem Curriculum bzw. Rahmenlehrplan) sowie Ansprechperson der jeweiligen Einrichtung | Nachweis durch Teilnahme-Bestätigungen mit detaillierter Darstellung der Lehrinhalte, Themengebiete sowie Ansprechperson der jeweiligen Einrichtung | Portfolio für die Anrechnung von Vorkenntnissen mit Bestätigung des Arbeitgebers inkl. Auflistung der Tätigkeit(en) und Dauer sowie ausgewählte Arbeitsproben |
Leistungsbewertung / Note des als Vorkenntnis beantragten Kompetenz-Erwerbs mit mindestens "bestanden" |
Die Äquivalenz / Gleichwertigkeit der Vorkenntnisse mit dem Kompetenz-Erwerb der Lehr-Veranstaltung bzw. des Moduls kann mit den Beschreibungen im ausführlichen Curriculum auf der Homepage des Studiengangs bzw. in der Studienordnung selbstständig verglichen werden.
Prinzipiell wird zwischen pauschalen und individuellen Anrechnungen bzw. Anerkennungen unterschieden:
pauschale Anrechnung bzw. Anerkennung | individuelle Anrechnung bzw. Anerkennung |
---|---|
die Vorkenntnisse aus zertifizierten oder nicht zertifizierten Bildungsangeboten wurden bereits auf die Gleichwertigkeit zu den entsprechenden Lehr-Veranstaltungen / Modulen geprüft | es liegt (noch) keine Prüfung der Gleichwertigkeit zu den entsprechenden Lehr-Veranstaltungen / Modulen vor |
Anerkennung bzw. Anrechnung mit ausgefülltem Antrags-Formular + "bestandenen" Zertifikaten, Zeugnissen oder Abschluss-Urkunden; keine Darstellung des Kompetenz-Erwerbs und der Lehrinhalte sowie Ansprechpersonen notwendig | ausgefülltes Antrags-Formular + je nach Art der Kompetenz entsprechende Unterlagen (siehe oben) |
Achtung:
Einige Universitäten und Hochschulen begrenzen die Anzahl an angerechneten Leistungen bei weiterführenden Studien (Master, Doktorat). Siehe auch > Bescheid
Achtung:
Aufgrund von Vorkenntnissen angerechnete Inhalte können in der Abschlussprüfung gefragt werden.
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