FAQ - Vorwissen & Vorkenntnisse

Kann ich mir Vorkenntnisse anrechnen lassen?


 

Antrag auf Anrechnung von Vorkenntnissen ^ 

Vorkenntnisse können angerechnet werden. Die Anrechnung folgt dabei dem Leitbild der Durchlässigkeit von beruflicher und hochschulischer Bildung sowie dem Anspruch von lebenslangen Lernen (Long Live Learning - LLL). Dabei wird zwischen formalen, non-formalen und informellen Kompetenzen unterschieden:

formale Kompetenzen non-formaler Kompetenzen informelle Kompetenzen
formale KompetenzenVorkenntnisse, welche im Rahmen von zertifizierten Bildungsangeboten (z.B. berufliche Aus- und Weiterbildung, akkreditierte Studiengänge) erworben wurden non-formaler KompetenzenVorkenntnisse, welche in nicht zertifizierten Bildungsangeboten (z.B. nicht akkreditierte Weiterbildung) erworben wurden informelle KompetenzenVorkenntnisse, welche durch Praxis- und Berufs-Erfahrung erworben wurden
formale Kompetenzen"Anerkennung" non-formaler Kompetenzen"Anrechnung" informelle Kompetenzen"Anrechnung"
formale Kompetenzenbei Gleichwertigkeit (Inhalt und Umfang des Kompetenz-Erwerbs) non-formaler Kompetenzenbei Gleichwertigkeit (Inhalt und Umfang des Kompetenz-Erwerbs) informelle Kompetenzenbei Gleichwertigkeit (Inhalt und Umfang des Kompetenz-Erwerbs)
formale KompetenzenNachweis durch Zertifikat, Zeugnisse oder Abschluss-Urkunde mit Darstellung des Kompetenz-Erwerbs und der Lehrinhalte (z.B. Auszug aus dem Curriculum bzw. Rahmenlehrplan) sowie Ansprechperson der jeweiligen Einrichtung non-formaler KompetenzenNachweis durch Teilnahme-Bestätigungen mit detaillierter Darstellung der Lehrinhalte, Themengebiete sowie Ansprechperson der jeweiligen Einrichtung informelle KompetenzenPortfolio für die Anrechnung von Vorkenntnissen mit Bestätigung des Arbeitgebers inkl. Auflistung der Tätigkeit(en) und Dauer sowie ausgewählte Arbeitsproben
formale KompetenzenLeistungsbewertung / Note des als Vorkenntnis beantragten Kompetenz-Erwerbs mit mindestens "bestanden" non-formaler Kompetenzen informelle Kompetenzen

Die Äquivalenz / Gleichwertigkeit der Vorkenntnisse mit dem Kompetenz-Erwerb der Lehr-Veranstaltung bzw. des Moduls kann mit den Beschreibungen im ausführlichen Curriculum auf der Homepage des Studiengangs bzw. in der Studienordnung selbstständig verglichen werden.

Prinzipiell wird zwischen pauschalen und individuellen Anrechnungen bzw. Anerkennungen unterschieden:

pauschale Anrechnung bzw. Anerkennung individuelle Anrechnung bzw. Anerkennung
pauschale Anrechnung bzw. Anerkennungdie Vorkenntnisse aus zertifizierten oder nicht zertifizierten Bildungsangeboten wurden bereits auf die Gleichwertigkeit zu den entsprechenden Lehr-Veranstaltungen / Modulen geprüft individuelle Anrechnung bzw. Anerkennunges liegt (noch) keine Prüfung der Gleichwertigkeit zu den entsprechenden Lehr-Veranstaltungen / Modulen vor
pauschale Anrechnung bzw. AnerkennungAnerkennung bzw. Anrechnung mit ausgefülltem Antrags-Formular + "bestandenen" Zertifikaten, Zeugnissen oder Abschluss-Urkunden; keine Darstellung des Kompetenz-Erwerbs und der Lehrinhalte sowie Ansprechpersonen notwendig individuelle Anrechnung bzw. Anerkennungausgefülltes Antrags-Formular + je nach Art der Kompetenz entsprechende Unterlagen (siehe oben)
Achtung:

Einige Universitäten und Hochschulen begrenzen die Anzahl an angerechneten Leistungen bei weiterführenden Studien (Master, Doktorat). Siehe auch > Bescheid

Achtung:

Aufgrund von Vorkenntnissen angerechnete Inhalte können in der Abschlussprüfung gefragt werden.


 

 

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