Lizenz CC BY 4.0

Creative Commons 4.0 International Licence [CC BY 4.0]
 


Das Bild "" (2021) von Christian Huber ist unter der Creative Commons Attribution 4.0 International Lizenz veröffentlicht. Verwenden Sie das Bild für Ihre eigenen Materialien, bearbeiten und adaptieren Sie es, mixen Sie das Bild mit anderen Inhalten und vertreiben Sie es unter Nennung der originalen Urheberschaft. Wenn Sie etwas verändern, machen Sie dazu zusätzlich eine Anmerkung im Zitat.
 


Creative Commons Zitation:
 
, 2021 Christian Huber, CC BY 4.0 http://creativecommons.org/licenses/by/4.0/,


 

 

FAQ - Vorwissen & Vorkenntnisse

Können Inhalte aus dem verpflichtenden Auslandssemester im 4., 5. bzw. 6. Semester der Bachelorstudiums angerechnet werden?


 

Nein ^ 

Inhalte aus dem verpflichtenden Auslandssemester können nicht in den folgenden Semestern angerechnet werden. Im gleichen Studiengang können keine Vorkenntnisse aus Lehrinhalten desselben Studiengangs angerechnet werden (sonst könnten nicht die für den Abschluss geforderten ECTS zusammen kommen). Auch das Auslandssemester muss zwingend Inhalte für den Fachbereich des Studiengangs liefern. Gerade in unseren Studiengangsbereichen sind die Inhalte sehr breit und viele Kurse im Ausland zugelassen. Dennoch können keine ähnlichen Inhalte angerechnet werden. Dies gilt auch für Fremdsprachenkenntnisse. Das Auslandssemester unterstützt das Praktizieren der im Studium gewählten Fremdsprache. Im 5. Semester werden die Kompetenzen dann in dem jeweiligen Niveau finalisiert. Diese Entscheidung des Entwicklungsteams soll zu einer vertiefenden und angewendeten Kompetenz bei allen Bachelor-Studierenden führen.


 

 

mehr FAQ - Vorwissen & Vorkenntnisse:



 

 

cc-by-sa | Christian Huber | 04.05.2021 | Impressum | Datenschutz