FAQ - Vorwissen & Vorkenntnisse
Substituierung für Jahrgangssprecher:innen, Studiengangssprecher:innen oder Mandatar:innen in der Österreichischen Hochschülerschaft (ÖH)
Antrag auf Substituierung von ehrenamtlichen ÖH-Tätigkeiten ^
Das österreichische "Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsgesetz" (HSG) bietet in §31 für das wichtige Engagement der Studierenden-Selbstverwaltung und der Mitwirkung in der Selbstverwaltung innerhalb der Hochschulen die Möglichkeit zur Substituierung von Workload auf ausgewiesene Module bzw. Lehrveranstaltungen. Die Substituierungs-Möglichkeit bezieht sich laut HSG §31 auf die ununterbrochene Ausübung der Funktion während eines Semesters.
Als Studiengangsleiter bin ich sehr dankbar für die große Unterstützung der Jahrgangssprecher:innen, Studiengangssprecher:innen und ÖH-Funktionär:innen. Ohne dieses zusätzliche und nicht immer ganz leichte Engagement wären wir keine Hochschule, welche sich weltweit durch die Selbstverwaltung und demokratischen Mitbestimmungsrechte auszeichnet. Gleichzeitig ist es eine sehr gute Möglichkeit "hinter die Kulissen" zu schauen. Wer einmal einen akademischen Beruf anstrebt, punktet mit diesem Insider-Wissen im Lebenslauf. Danke für eure Arbeit!
Art der Tätigkeit | Substituierung Workload pro Semester |
---|---|
Jahrgangssprecher:in | 2 ECTS = 50 Stunden |
Studiengangssprecher:in | 2 ECTS = 50 Stunden |
Mandatar:in | 6 ECTS = 150 Stunden |
ÖH-Vorsitzende | 8 ECTS = 200 Stunden |
Die Substituierungs-Möglichkeit bezieht sich ausschließlich auf vorgegebene Module / Lehrveranstaltungen. Siehe auch Liste der pauschalen Anrechnungs- und Anerkennungsmöglichkeiten
keine kumulierte Anrechnung
Bei der Anrechnung kann der Workload nicht mehrmals verwendet werden! Selbstverständlich kann die Anrechnung ausschließlich im laufenden Semester angerechnet werden. Eine Sammlung (kumulieren) von Workloads zur Anrechnung in einem späteren Semester ist nicht möglich.
Niederlegung des Amtes während dem Semester
Wird das ÖH-Amt innerhalb des Semesters niedergelegt und wurden bereits Anrechnung gewährt, so sind Kompensationsleistungen in Höhe der anteiligen Workloads, die nicht durch die ÖH Tätigkeit gedeckt sind notwendig. Mit der Studiengangsleitung ist eine entsprechene Kompensationsarbeit zu besprechen.
Anrechnung von Fremdsprachen - kein Sprachzertifikat
Wird die Fremdsprache mit einer ÖH-Tätigkeit substituiert, wird kein Sprachzertifikat ausgestellt. Dies kann relevant sein z.B. für spätere Auslandsaufenthalte
Abschlussprüfungen
Inhalte von substituierten LVs können im Zuge der Querverbindungen in Abschlussprüfungen geprüft werden (als Hinweis für BA-/MA-Abschlussanwärter:innen)
Susbtituierung im Auslands-Semester für Vollzeit-Studierende
Im Auslands-Semester können Leistungen und Kurse im Umfang des Workloads substituiert werden.
Achtung: im Zeugnis ausgewiesen
Die Substituierung wird im Zeugnis eigens ausgewiesen. Nicht alle internationalen Hochschulen haben solche Regelungen und es kann zu Nachfragen bei der Bewerbung z.B. zu einem Master- oder Doktorats-Studium kommen. Einige Universitäten und Hochschulen begrenzen die Anzahl an angerechneten Leistungen bei weiterführenden Studien (Master, Doktorat).
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