FAQ - Vorwissen & Vorkenntnisse
Mein Antrag ist genehmigt. Was darf ich jetzt machen?
keine Leistungsbewerzung & Eintrag ct im Zeugnis ^
Die Genehmigung des Antrages auf Anrechnung bzw. Anerkennung von Vorkenntnissen bedeutet folgendes:
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keine Teilnahme an den Leistungsbewertungen
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Eintragung im Zeugnis (ct = anerkannte bzw. angerechnete fachliche Vorkenntnisse, cc = Anrechnung der Tätigkeit in der Österreichischen Hochschülerschaft ÖH bzw. als Vertretung im Jahrgang / Studiengang). Die entsprechenden ECTS werden dennoch gezählt.
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keine Teilnahme an Gruppenarbeiten oder sonstigen prüfungsimmanenten Lehreinheiten
Achtung bei zu vielen Anrechnungen:
einige Hochschulen verweigern die Zulassung zu weiterführenden Studiengängen bei einer zu hohen Anzahl an angerechneten Inhalten. Hierfür gibt es jedoch keine einheitlichen Regelungen, daher sollte im eigenen Interesse die Anrechnung von Vorkenntnissen nicht zu viel genutzt werden (Richtwert über das gesamte Studium: < 30 ECTS) .
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