FAQ

Welche Themen werden genehmigt?


 

Die Themenvielfalt für wissenschaftliche Arbeiten in den Studiengangsbeichen Energie- & Nachhaltigkeitsmanagement sowie Facility Management & Immobilienwirtschaft ist sehr breit. Dabei können die Themen ökonomischer wie auch technischer Art sein. Auch Themen des Organisations- und Personalmanagements (in den Fach-Branchen der Studiengänge) ist möglich.

Anstatt aufzulisten, welche Vielfalt an Themen genehmigt werden können, werden im Folgenden Ausschlusskriterien genannt, die nicht zu einer Genehmigung führen:

Bachelorarbeit + Masterarbeit: Themen-Ausschluss­kriterien ^ 

Kriterium Erläuterung
kein Bezug zum Fachbereich die wissenschaftliche Arbeit muss fachspezifische Inhalte haben; es reicht, wenn z.B. organisations-theoretische Themen oder Finanzmodelle anhand von Unternehmen des Fachbereichs bearbeitet werden
nicht verallgemeinerbar Wissenschaft muss verallgemeinerbare Erkenntnisse bieten; die Bearbeitung eines Einzelfalls ohne allgemeingültige Ableitung von Erkenntnissen führt zur negativen Bewertung
zu wenig wissenschaftlich relevante Literaturquellen für die wissenschaftliche Arbeit benötigt es die Beschäftigung mit zahlreichen (Literatur-)Quellen; Richtwert für die Literatursuche in der Phase der Themenbeantragung: ~3 x 2 x Seitenanzahl der Arbeit
zu wenig Daten besonders für empirische Arbeiten werden oftmals Daten benötigt; sind diese nicht vorhanden oder nicht in entsprechendem Umfang vorhanden oder bei Befragungen und Interviews die Zielgruppe bzw. Grundgesamtheit nicht durch das Sample repräsentierbar sein, sollte ein anderes Thema oder eine andere Fragestellung beantragt werden

seit 2010 nicht genehmigte Themen für eine wissenschaftliche Arbeit (Bachelor- bzw. Masterarbeit): ^ 

  • keine!

Bei Fragen hilft die Studiengangsleitung gerne weiter.


 

 

 

 

Creative Commons Lizenzvertrag mit Namensnennung CC-BY  Creative Commons 4.0 International Licence [CC BY 4.0]  |  Welche Themen werden genehmigt? - Christian Huber  |  26.09.2022  |  Impressum  |  Datenschutz