FAQ
Welche Betreuer*innen können gewählt werden?
Im Studiengangsbereich Energie- & Nachhaltigkeitsmanagement sowie Facility Management & Immobilienmanagement können ausschließlich Kolleg*innen des internen Teams als Betreuer*innen für Bachelor- & Masterarbeiten gewählt werden. Wir können gemeinsam die Qualitätsansprüche unserer Studiengänge entsprechend halten und haben uns daher entschieden keine erxternen Betreuer*innen bzw. Gutachter*innen zuzuweisen.
Dennoch können Dritte zur Beratung (inhaltlicher & formaler Art) unabhängig von dieser Regelung von den jeweiligen Studierenden hinzugezogen werden. Nur: diese Personen erscheinen nicht in der Arbeit und nicht in der Bewertung bzw. Abschlussprüfung!
Die Betreuer*innen können nach verschiedenen Kriterien gewählt werden:
- fachliche Expertise
- Betreuung im wissenschaftlichen Schreiben
- persönliche Präferenzen
Sind bei der Bachelorarbeit 1 Themenvorschläge mit Betreuer*innen genannt, so ist es gut, diese auch als Betreuer*innen zu nennen.
mehr FAQ:
- Brauche ich für meine Thesis eine Forschungslücke?
- Darf ich bei der 1. Bachelor-Arbeit eine Befragung, ein Interview, eine Feldstudie oder Laborstudie, eine Sekundärdatenanalyse, ein Experiment, ... durchführen?
- Gibt es eine Themenliste?
- Ich verwende sensible Daten und Informationen, welche nicht veröffentlicht werden dürfen. Was kann ich tun?
- Kann ich auf ein Thema aus der 1. Bachelor-Arbeit in der 2. Bachelor-Arbeit aufbauen?
- Kann ich auf ein Thema aus der Bachelor-Arbeit in der Master-Arbeit aufbauen?
- Kann ich mein Thema ändern?
- Kann ich meine Arbeit mit einem Unternehmen schreiben?
- Kann mehrmals das gleiche Thema eingereicht werden?
- Was ist die Themeneinreichung bzw. ein Exposé?
- Welche Betreuer*innen können gewählt werden?
- Welche Themen werden genehmigt?