FAQ

Welche Betreuer*innen können gewählt werden?


 

Im Studiengangsbereich Energie- & Nachhaltigkeitsmanagement sowie Facility Management & Immobilienmanagement können ausschließlich Kolleg*innen des internen Teams als Betreuer*innen für Bachelor- & Masterarbeiten gewählt werden. Wir können gemeinsam die Qualitätsansprüche unserer Studiengänge entsprechend halten und haben uns daher entschieden keine erxternen Betreuer*innen bzw. Gutachter*innen zuzuweisen.

Dennoch können Dritte zur Beratung (inhaltlicher & formaler Art) unabhängig von dieser Regelung von den jeweiligen Studierenden hinzugezogen werden. Nur: diese Personen erscheinen nicht in der Arbeit und nicht in der Bewertung bzw. Abschlussprüfung!

Die Betreuer*innen können nach verschiedenen Kriterien gewählt werden:

  • fachliche Expertise
  • Betreuung im wissenschaftlichen Schreiben
  • persönliche Präferenzen

Sind bei der Bachelorarbeit 1 Themenvorschläge mit Betreuer*innen genannt, so ist es gut, diese auch als Betreuer*innen zu nennen.


 

 

 

 

Creative Commons Lizenzvertrag mit Namensnennung CC-BY  Creative Commons 4.0 International Licence [CC BY 4.0]  |  Welche Betreuer*innen können gewählt werden? - Christian Huber  |  05.10.2020  |  Impressum  |  Datenschutz