FAQ - Praktikum
Ich studiere berufsbegleitend. Muss ich auch ein Praktikum machen?
Ja, aber Anrechnung auf Vorkenntnisse möglich ^
In der Regel kannst du dir deine beruflichen Vorkenntnisse anrechnen lassen. Wenn du studienbegleitend (mindestens in den letzten 2 Semestern deines Bachelor-Studiums) einen facheinschlägigen Beruf oder eine Arbeit im Fachbereich ausübst, musst du kein Berufspraktikum im Rahmen deines Studiums absolvieren. Hier gelten die Regeln für die Anrechnung von Vorkenntnissen.
Hierbei ist neben einer Tätigkeitsbeschreibung auch die Summe der Arbeitsstunden (Mitte Dezember bis Mitte Juni des 5. und 6. Semesters) anzugeben und mit dem Minimum der Pflichtstunden des Praktikums abzugleichen.
Dies gilt auch, wenn du nur Teilzeit berufstätig bist. Spreche mit der Studiengangsleitung, wenn diese Teilzeitbeschäftigung unter 50% liegt.
Die Beschäftigungsmöglichkeiten in den Branchen der Studiengänge sind vielfältig. Es wird daher nicht erwartet, dass dein Beruf alle möglichen Tätigkeiten abdeckt. Für einen ersten Check kannst du selbst überlegen, welche Aspekte der Berufsfelder deines Studiums du abdeckst, bevor du bei der Studiengangsleitung nachfragst.
mehr FAQ - Praktikum:
- Praktikum
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- Ich studiere berufsbegleitend. Muss ich auch ein Praktikum machen?
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- Ich arbeite als Vollzeit Studierende:r während meinem Studium. Kann ich mir das Berufspraktikum anrechnen lassen?
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- Ich bin Selbstständig. Wie kann ich einen Arbeitsnachweis erstellen?
- Ich habe als Vollzeit Studierende:r bereits vor meinem Studium gearbeitet. Kann ich mir das für das Berufspraktikum anrechnen lassen?
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