FAQ - Praktikum
Ich arbeite als Vollzeit Studierende:r während meinem Studium. Kann ich mir das Berufspraktikum anrechnen lassen?
ab Mitte Dezember Anrechnung möglich ^
Ab Mitte Dezember des 5. Semesters können alle Arbeitszeiten für das Berufspraktikum angerechnet werden. Zur Genehmigung empfiehlt es sich vorab mit der Studiengangsleitung aufzunehmen und die fachspezifischen Tätigkeitsbereiche abzustimmen. Die Beschäftigungsmöglichkeiten in den Branchen der Studiengänge sind vielfältig. Es wird daher nicht erwartet, dass dein Beruf alle möglichen Tätigkeiten abdeckt. Für einen ersten Check kannst du selbst überlegen, welche Aspekte der Berufsfelder deines Studiums du abdeckst, bevor du bei der Studiengangsleitung nachfragst.
Ist die Passung zum jeweiligen Studiengang gegeben, wird die Berufstätigkeit über die Anrechnung von Vorkenntnissen anerkannt. Hierbei ist neben einer Tätigkeitsbeschreibung auch die Summe der Arbeitsstunden (Mitte Dezember bis Mitte Juni des 5. und 6. Semesters) anzugeben und mit dem Minimum der Pflichtstunden des Praktikums abzugleichen.
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- Praktikum
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- Ich studiere berufsbegleitend. Muss ich auch ein Praktikum machen?
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