FAQ - besondere Bedürfnisse
Ich habe besondere Bedürfnisse und kann eine Prüfung nicht wie vorgegeben absolvieren. Was kann ich machen?
Gespräch mit Studiengangsleitung ^
Menschen mit besonderen Bedürfnissen haben das volle Recht ohne Diskriminierung und gleichberechtigt zu studieren!
Besondere Bedürfnisse sind z.B. eine körperliche, geistige oder psychische Funktionsbeeinträchtigung oder Beeinträchtigung der Sinnesfunktionen, die geeignet ist, die Teilnahme am Studium zu erschweren. Diese Beeinträchtigung muss mindestens mindestens 6 Monate andauern. Das bedeutet auf keinen Fall, dass die Kompetenzen und das Wissen oder gar die kognitiven Fähigkeiten fehlen, sondern dass der durch das Curriculum bzw. die Lektor:innen vorgegebene Prüfungsmodus die Vergleichbarkeit mit anderen Studierenden beeinträchtigt bzw. unmöglich macht. Die Chancengleichheit bei der Leistungsbewertung muss gegeben sein!
Eine Beeinträchtigung ist beispielsweise bei einer Lese-Störung gegeben, bei der die Betroffenen Schwierigkeiten haben, den Text der Fragestellung in der gleichen Zeit zu lesen, wie andere Studierende. Oder eine Hörstörung, mit der Studierende in einer mündlichen Prüfung die Fragen evtl. nicht vollständig oder nur sehr eingeschränkt hören und damit Nachteile haben im Vergleich zu anderen Studierenden bei der gleichen Prüfung. Aber auch bestimmte Formen von Diabetes oder Angst-Störungen können gravierende Nachteile in Prüfungssituationen bedeuten. Die Beeinträchtigungen sind vielfältig und können hier nicht abschließend aufgelistet werden. Sollten bestätigte physische wie auch psychische Probleme vorhanden sein, bitte mit der Studiengangsleitung in Verbindung setzen. Die Studiengangsleitung und das Study Management sind zu Verschwiegenheit verpflichtet!
Liegen nachgewiesen besondere Bedürfnisse vor, kann die Studiengangsleitung den Prüfungsmodus in Abstimmung mit dir anpassen. So kann z.B. aus einer schriftlichen Klausur eine mündliche Prüfung werden oder umgekehrt. Auch eine Verlängerung der Prüfungszeit ist eine Möglichkeit um weitestgehend gleichberechtigt die Leistungsbewertungen absolvieren zu können.
Die für dich passenden Optionen bespricht die Studiengangsleitung mit dir in einem persönlichen und vertraulichen Gespräch. Bitte lege hier den Nachweis deiner besonderen Bedürfnisse vor (ACHTUNG: nicht per Email schicken oder hochladen!) und mache einen Vorschlag, wie der Prüfungs-Modus für dich angepasst werden könnte.
Für dieses Gespräch sollst du folgende Unterlagen vorbereiten:
- Bestätigung der Behinderung durch ärztliches Fachpersonal
- Vorschlag des alternativen Prüfungsmodus (der die Behinderung zumindest etwas kompensiert) durch ärztliches Fachpersonal
Wichtig: Diese Unterlagen werden im Rahmen des Gesprächs mit der Studiengangsleitung ausschließlich vorgezeigt. Aus Datenschutzgründen bitte keine Dokumente per Email oder anderen digitalen Weg schicken! Es werden keine gesundheitsbezogenen, persönlichen Daten von der Studiengangsleitung oder der FH Kufstein Tirol gespeichert. Die von der Studiengangsleitung genehmigte geänderte Prüfungsmodalität beinhaltet neben dem Namen der Studierenden, dem Zeitpunkt der Regelung sowie ausschließlich die Abweichungen der Prüfungsart bzw. Zeitverlängerung oder Vergleichbares. Die Art und der Umfang der Behinderung werden nicht gespeichert.
Die Studiengangsleitung erstellt zusammen mit dem Study Management eine Regelung, welche im Studierenden-Akt hinterlegt ist. Diese genehmigte Abweichung des Prüfungs-Modus legt fest, bei welchen Leistungsbewertungen ein abweichender Prüfungs-Modus immer angewendet wird. Die Lektor:innen werden über die Hintergründe der alternativen Prüfungs-Modalitäten.
Prüfungsmodus | beispielhafte Möglichkeiten für alternative Prüfungsformen |
---|---|
Klausur |
|
mündliches Prüfungsgespräch |
|
Diese Beispiele sollen ausschließlich Optionen aufzeigen. Für jede Behinderung wird zusammen mit der Studiengangsleitung eine individuelle Lösung erarbeitet.
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