FAQ - Studium-Abschluss
Gewerbeberechtigung Treuhänder für Immobilienmakler:innen und Hausverwalter:innen
Es besteht kein direkter Zusammenhang zwischen dem Studienabschluss und der Zuerkennung der Gewerbeberechtigung zum Immobilientreuhänder (w/d/m). Hierfür ist Ausschließlich die entsprechende Institution für die Vergabe der Gewerbeberechtigung zuständig. Diese alleine gibt die Regelungen vor. Die Erfahrung zeigt, dass – mit entsprechender beruflicher vor Kenntnis – mit dem Abschluss des Bachelorstudiums Facility Management & Immobilienwirtschaft keine eigene Prüfung mit entsprechenden Vorbereitungskursen notwendig ist. Die Begutachtung ist individuell und kann je nach Bundesland verschieden sein. Es lohnt sich vorab mit der Wirtschaftskammer Kontakt aufzunehmen und die entsprechenden Regelungen zu erfragen.
In der Vergangenheit nicht berechtigt waren Absolvent:innen mit Abschluss des Bachelorstudiums Facility Management & Immobilienwirtschaft für die Gewerbeberechtigung des Bauträgers. Jedoch hier lohnt sich eine Nachfrage bei der Wirtschaftskammer.
Inwieweit die Anrechnung für die Prüfung zum Immobilientreuhänder (w/d/m) für Makler:innen und Hausverwalter:innen mit den Master Studienabschluss Facility- & Immobilienmanagement erfolgen kann, muss ebenfalls individuell mit der Wirtschaftskammer geklärt werden. Hier sind besonders die Inhalte des 1. Studienabschlusses (z.B. Bachelorstudium) ausschlaggebend für die individuelle Bewertung.