FAQ

Ich bin mit meiner Bewertung nicht zufrieden. Kann jemand anderes mir ein weiteres Gutachten schreiben?


 

Nein.

Gegen die Beurteilung einer Prüfung kann nicht berufen werden (FHStG §21). Daher gibt es weder bei einer positiven noch bei einer negativen Beurteilung ein 2. Gutachten.

Selbstverständlich stehen dir die*der Gutachter*in deiner wissenschaftlichen Arbeit für eine Einsichtnahme in die Beurteilung und eine Erklärung zur Verfügung.

Bei einer Bachelor-Arbeit begutachten im 3. Versuch (=Kommissionelle Prüfung) 3 Gutachter*innen die Arbeit und kommen gemeinsam zu einer Gesamtnote.

Bei einer Master-Arbeit begutachten immer 2 Gutacher*innen die Arbeit; auch im 3. Versuch.


 

 

 

 

Creative Commons Lizenzvertrag mit Namensnennung CC-BY  Creative Commons 4.0 International Licence [CC BY 4.0]  |  Ich bin mit meiner Bewertung nicht zufrieden. Kann jemand anderes mir ein weiteres Gutachten schreiben? - Christian Huber  |  22.07.2020  |  Impressum  |  Datenschutz