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Das Bild "" (2024) von Christian Huber ist unter der Creative Commons Attribution 4.0 International Lizenz veröffentlicht. Verwenden Sie das Bild für Ihre eigenen Materialien, bearbeiten und adaptieren Sie es, mixen Sie das Bild mit anderen Inhalten und vertreiben Sie es unter Nennung der originalen Urheberschaft. Wenn Sie etwas verändern, machen Sie dazu zusätzlich eine Anmerkung im Zitat.
 


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, 2024 Christian Huber, CC BY 4.0 http://creativecommons.org/licenses/by/4.0/,

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Eigenständigkeit, Plagiat & Urheberrecht

Urheberrecht & Eigenständigkeit verstehen und richtig anwenden, damit Plagiate und wissenschaftliches Fehlverhalten vermieden werden.


 

In dieser Lektion geh es um das Urheberrecht als rechtliche Grundlage für die Verwendung von Text(Ausschnitten) Dritter sowie falsches oder fehlendes Zitieren, welches als Plagiat bezeichnet wird. Beispiele für die richtige Verwendung von fremden Texten und Bildern und zu Plagiaten unterstützen Sie bei Ihrer Arbeit. Zudem werden Fragen zur Eigenständigkeit und dem Einsatz von KI / AI und Großen Sprachmodellen / Larg Language Models beantwortet und Möglichkeiten zu deren Kennzeichnung vorgestellt.

durchschnittliche Dauer der Lektion : 25 Minuten


 

 

 

 


 

 

Zitat

Diebstahl geistigen Eigentums ist strafbar ^ 

Das Plagiat ist eine Verletzung des Urheber:in-, Patent-, oder Geschmacksmusterrechts. Dabei wird das geistige Eigentum Dritter als eigenes ausgegeben. Dies hat strafrechtliche Folgen: Ein Plagiat zu begehen ist ein Tatbestand, der eine Strafverfolgung nach sich zieht, da ein Eingriff in Persönlichkeitsrechte der:des Urheber:in vorliegt.

Damit ist ein Plagiat kein Kavaliersdelikt, der nicht so schlimm wiegt. Ein Plagiat in einer Arbeit an einer Hochschule führt nicht nur zu hochschulrechlichen Konsequenzen - wie dem Verlust des Prüfungsantrittes bis hin zur Kündigung des Ausbildungsvertrages und Aberkennung des akademischen Titels - sondern wird auch strafrechtlich verfolgt.

Das Urheberrecht bleibt immer bei der\dem "Schöpfer:in" und allen Miturheber:innen. Das Urheberrecht kann also nicht übertragen werden. Die Verwertung und Nutzung kann jedoch vertraglich an Dritte weitergegeben werden.

Dies gilt auch für studentische Arbeiten, an denen die jeweiligen Studierenden als "Schöpfer:innen" immer das Urheberrecht behalten

Beispiel für Verwertungs- und Nutzungsrechte:

Art UrhG Deutschland UrhG Österreich
Verviel­fältigungs­recht §16 §15
Verbreitungs­recht §17 §16
Ausstellungs­recht §18
Vermieten & Verleihen §27 als Vergütung für... §16a
Senderecht §20 §17
Vortrags-, Aufführung- und Vorführungs­recht §19 §18
Recht auf öffentliche Zugänglich­machung / Zur­verfügungs­stellungs­recht §19a §18a

Ausnahme Zitieren in wissenschaftlichen Arbeiten, bei Forschung & Lehre ^ 

In den Urheberrechtsgesetzen gibt es spezielle "Schranken", die die Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke in Forschung und Lehre erleichtern. Diese Richtlinien sollen sicherstellen, dass die Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke in der Wissenschaft fair und im Einklang mit dem Urheberrecht erfolgt, gleichzeitig aber auch den Zugang zu wichtigen Ressourcen für Forschung und Bildung ermöglicht.

  • ausschließlich veröffentlichte Werke: Das zitierte Werk muss bereits veröffentlicht sein. Unveröffentlichte oder geheime Werke können nicht zitiert werden.

  • Direkter Bezug zum Inhalt: Zitate dürfen nicht nur als schmückendes Beiwerk dienen, sondern müssen einen direkten Bezug zum eigenen Lehr- oder Forschungsinhalt haben und diesen unterstützen.

  • Ergänzende Funktion: Zitate dürfen die eigenen Inhalte nur ergänzen und nicht ersetzen. Sie dienen dazu, die Beweisführung und Argumente zu stützen oder zu erweitern, nicht jedoch, um eigene Beiträge zu umgehen.

  • Kein "schmückendes Beiwerk": In juristischer Hinsicht wird der Begriff "schmückendes Beiwerk" im Kontext von Zitaten verwendet, um eine Verwendung zu beschreiben, die nicht der Erläuterung oder Argumentation in Bezug auf den Hauptinhalt dient, sondern lediglich eine ästhetische oder dekorative Funktion erfüllt. Das schmückende Beiwerk steht im Gegensatz zur urheberrechtlichen Zitierfreiheit, die eine Einbindung des Zitats in einen eigenen, selbstständigen Werkkontext erfordert. Ein Zitat gilt als schmückendes Beiwerk, wenn es nicht unmittelbar zur Erklärung oder Diskussion des Hauptthemas beiträgt, keinen erkennbaren inhaltlichen Bezug zum Haupttext hat, hauptsächlich dazu verwendet wird, den Text optisch oder stilistisch aufzuwerten oder eher dekorativ als inhaltlich substantiell ist. Angenommen, es gibt einen wissenschaftlichen Artikel, der sich auf die technischen Aspekte der Energieeffizienz in Gebäuden konzentriert. Der Hauptinhalt des Artikels befasst sich mit spezifischen Technologien wie Wärmedämmung und dem Einsatz von Solarenergie. In diesem Artikel wird jedoch ein umfangreiches Zitat aus einer Studie über die sozialen Aspekte der Nachhaltigkeit eingefügt, das detailliert auf die Rolle von Gemeinschaftsräumen in der Förderung sozialer Interaktion eingeht. Obwohl das Thema soziale Nachhaltigkeit relevant für das breitere Feld der Nachhaltigkeit ist, hat das ausführliche Zitat keinen direkten Bezug zu den technischen Aspekten, die im Artikel behandelt werden. In diesem Fall kann das Zitat als schmückendes Beiwerk ausgelegt werden, da es die Diskussion nicht direkt voranbringt, sondern eher als eine Art thematische Abschweifung wirkt und für das Verständnis des Hauptthemas nicht notwendig wäre.

  • Kontextuelle Einbindung: Zitate müssen immer innerhalb des Kontexts der Lehre oder Forschung diskutiert und erläutert werden. Eine bloße Wiedergabe ohne entsprechende Einordnung oder Diskussion genügt nicht den Anforderungen eines sachgerechten Einsatzes urheberrechtlich geschützter Werke in der Wissenschaft und Lehre.

  • Korrekte Zitation: Alle verwendeten Quellen müssen klar und nachvollziehbar zitiert werden, um Transparenz und Anerkennung der Originalurheber sicherzustellen.

In der Lehre gelten zusätzlich zu den oben angeführten Regeln:

  • Zugangsbeschränkung: Die Nutzung von geschütztem Material ist auf einen bestimmten Teilnehmerkreis beschränkt. Dies bedeutet, dass die Inhalte nur innerhalb einer bestimmten Gruppe wie einem Kurs oder Seminar geteilt werden dürfen.

  • Einschränkungen bei der Verwendung von Lehrbüchern: Zitieren oder Reproduzieren von urheberrechtlich geschütztem Lehrmaterial, wie Lehrbüchern, ist ohne vorherige Genehmigung der Autoren bzw. Verlage nicht zulässig. Dies dient dem Schutz ihrer Rechte.

In wissenschaftlichen Werken (Haus- & Seminararbeiten, Bachelor- & Master-Arbeit) gibt es Ausnahmen, die jedoch an wichtige Regeln gebunden sind, die alle erfüllt sein müssen:

  • mein Werk (in dem ein Zitat eingebaut wird) ist eine eigenständige, unterscheidbare "Schöpfung" mit über das Alltägliche hinausgehendem Inhalt

  • der Zweck des Zitates dient als Beleg und Beweis für eigene Ausführung; eine Verbindung zu eigenen Überlegungen, Erkenntnissen, Behauptungen, ... muss gegeben sein!

  • das Zitat ersetzt nicht einen eigenen Text, sondern ist immer eingebettet in eine entsprechende inhaltliche Auseinandersetzung; die eigenen Inhalte stehen im Mittelpunkt und nicht das Zitat!

  • das Zitat ist nur so umfangreich wie mindestens notwendig (Achtung bei Zitaten, die länger als 1-2 Sätze sind! Hier gibt es immer den Streitpunkt, ob eine längeres Übernahme des Werks notwendig gewesen wäre)

  • es muss eindeutig erkennbar sein, dass genau dieses Zitat wichtig als Beleg bzw. Beweisführung für die eigenen Aussagen sind

  • bei Bildern gelten zusätzliche Regeln (diese finden sich im nächsten Kapitel)

Richtig angewendetes Zitieren ist in den Urheberrechtsgesetzen eine "Schranke", welche die Nutzung von Texten, Bildern und anderen Daten Dritter - unter bestimmten Voraussetzungen ermöglicht, ohne einen Lizenzvertrag.

Grundlage für die Notwendigkeit des Zitates bei Übernahme vom Gedankengut und Werken Dritter bilden die Urheberrechts-Gesetze der jeweiligen Länder. Gemeinsam haben die Urheberrechts-Gesetze im deutschsprachigen Raum (Österreich, Deutschland, Schweiz und Liechtenstein), dass urheberrechtlich geschützte Werke zitiert werden dürfen, wenn sie zur Erläuterung, als Hinweis oder zur Veranschaulichung in einem eigenständigen z.B. wissenschaftlichen Werk dienen. (§51 UrhG (Deutschland)1 , §42 UrhG (Österreich)2 , Art. 25 URG (Schweiz)3, Art. 27 URG (Liechtenstein)4).

Die Urheberrechtsgesetze in Deutschland, Österreich, der Schweiz und Liechtenstein verlangen zum Zitieren die Kennzeichnung der Urheberschaft in einer Quellenangabe. Dies muss so genau wie möglich sein. Zumindest muss die Quelle und damit die Urheberschaft exakt identifiziert werden können (§63 UrhG (Deutschland)1, §42 UrhG (Österreich)2, Art. 25 URG (Schweiz)3, Art. 27 URG (Liechtenstein)4)

Umfang des Zitates Erläuterung
Kleinzitat ein Satz oder ein kurzer Abschnitt aus einem längeren Text
Großzitat vollständiger Text bzw. Bild

Richtiges Zitieren ist also keine verrückte Angewohnheit der Wissenschaft oder gar eine Gängelung von Studierenden, sondern eine gesetzlich verankerte Pflicht, um überhaupt urheberrechtlich geschützte Aussagen und Erkenntnisse verwenden zu dürfen.

Bei Plagiaten droht daher nicht nur eine negative Beurteilung der wissenschaftlichen Arbeit. Es schließen sich strafrechtliche Konsequenzen aus der Verletzung des Urheberrechts und dem Diebstahl geistigen Eigentums an.

Besonderheit Bilder ^ 

Bei Bildern handelt es sich um Groß- bzw. Vollzitate. Hierbei sind weitreichendere Bestimmungen zu beachten:

  • meist ist keine Veränderung erlaubt (wichtig ist hierzu die Beachtung des durch die:den Urheber:in eingeräumten Nutzungsrechts)

  • ein Bild als Zitat darf nicht als Ausschmückung dienen, sondern muss immer im Kontext zu dem eigenen Text bzw. Inhalt stehen. Dies muss auch um Verhältnis des Umfangs von Bild-Zitat und eigenem Text deutlich werden!

Auch bei eigenen Aufnahmen gibt es Rechte zu beachten:

Art des Rechts Ausnahme bzw. Möglichkeit der Verwendung
Gebäude: Urheberrecht der Architekt:innen Außenaufnahmen aus dem öffentlichen Raum genießen die Panoramafreiheit und dürfen erstellt werden. Fotos aus Innenräumen müssen immer(!) genehmigt bzw. lizenziert / vertraglich erlaubt werden.
Menschen: Recht am eigenen Bild sind Personen auf dem Bild identifizierbar, muss von diesen eine Genehmigung zur Verwendung des Bildes vorliegen. Hierfür müssen Art und Umfang der Verwendung genau benannt und die Möglichkeit der späteren Zurücknahme der Einwilligung gegeben sein.
Produkte: Urheberrecht des Unternehmens: Produktbilder benötigen die Nutzungs-Genehmigung des Herstellers

Arten von Plagiaten ^ 

Es gibt verschiedene Arten von Plagiaten, welche im Folgenden mit Beispielen erläutert sind:

Arten von Plagiaten Beispiel-Plagiate
zu den unten dargestellten Originalquellen 5, 6, 7
Optimierte Zitate
wörtliche Übernahme von Texten oder Textteilen in der Original- oder in veränderter Reihenfolge ohne Quellenangabe Falsch: Der Begriff Nutzer:innen-Zufriedenheit ist sehr weit gefasst. Besser: Die Autor:innen Huber, Koch, Busko stellen in Ihrer Analyse fest, dass Nutzer:innen-Zufriedenheit ein Oberbegriff für verschiedene Aspekte im Gebäude ist (Vgl. Huber, Koch, Busko, 2014, S.2).
Übersetzungen ohne Quellenangabe Falsch: Der Begriff Nutzer:innen-Zufriedenheit ist sehr weit gefasst. Besser: Huber, Koch, Busko stellen fest, dass Nutzer:innen-Zufriedenheit ein Oberbegriff für verschiedene Aspekte im Gebäude ist (Vgl. Huber, Koch, Busko, 2014, S.2).
wörtliche Übernahme von Texten oder Textteilen bei Kennzeichnung als vergleichendes, sinngemäßes Zitat Falsch: Es existiert kein einheitliches Fragebogendesign (Vgl. Huber, Koch, Busko, 2014, S.10). Besser: Huber, Koch, Busko stellen fest, dass unterschiedliche Fragebögen vorhanden sind (Vgl. Huber, Koch, Busko, 2014, S.10).
Paraphrasierung von Inhalten (= Inhalte Dritter in eigenen Worten wiederholen bzw. wiedergeben) ohne Quellenangabe Falsch: Studien belegen, dass die Temperatur eine große Bedeutung für die Nutzer:innen-Zufriedenheit in Wohngebäuden hat. Besser: Huber, Koch, Busko zeigen in Ihrer Analyse von internationalen Studien, dass die Temperatur eine große Bedeutung für die Nutzer:innen-Zufriedenheit in Wohngebäuden hat (Vgl. Huber, Koch, Busko, 2014, S.8).
Übernahme von Ideen ohne Quellenangaben Falsch: Nutzer:innen-Zufriedenheit wird in der Literatur nicht eindeutig definiert. Besser: Huber, Koch, Busko stellen fest, dass Nutzer:innen-Zufriedenheit in der Literatur nicht eindeutig definiert wird (Vgl. Huber, Koch, Busko, 2014, S.2).
Übernahme von Zitaten aus Sekundärquellen ohne Verweis auf die Sekundärquelle (Hinweis: Zitate von Zitaten sollten sowieso weitestgehend vermieden werden!) Falsch: Zanuzdana et al. (2012) behandeln den Bereich Wohnen. Perez et al. (2001) konzentrieren sich auf die Wohnzufriedenheit älterer Menschen. Besser: Huber, Koch, Busko verweisen auf Ergebnisse in verschiedenen Nutzungsarten (Vgl. Huber, Koch, Busko, 2014, S.2).

Oder: Zanuzdana et al. behandeln den Bereich Wohnen (Vgl. Zanuzdana et al., 2012, zitiert nach Huber, Koch, Busko, 2014, S.2).
Übernahme von Strukturen (z.B Gliederung oder Reihenfolge von Aufzählungen / Bulletpoints) Falsch: Folgende Erkenntnisse finden sich in der Literatur (Vgl. Huber, Koch, Busko, 2014, S. 10):
• Fragebögen sind eine häufige Mess-Methode
• es existiert keine normierte Befragung

Falsch: Folgende Erkenntnisse finden sich in der Literatur:
• Fragebögen sind eine häufige Mess-Methode
• es existiert keine normierte Befragung
(Vgl. Huber, Koch, Busko, 2014, S. 10)
Möglich: Huber, Koch, Busko behauten:
• Fragebögen sind eine häufige Mess-Methode (Vgl. Huber, Koch, Busko, 2014, S.10)
• es existiert keine normierte Befragung (Vgl. ebd.)

Besser: Für Huber, Koch, Busko sind Fragebögen eine häufige Mess-Methode. Zudem existieren aus Ihrer Sicht keine normierten Befragungen (Vgl. Huber, Koch, Busko, 2014, S. 10)

Literaturverwaltungs-Tools helfen Plagiate zu vermeiden ^ 

Die konsequente Nutzung von Literaturverwaltungs-Tools kann dabei helfen unbeabsichtigte Plagiate zu vermeiden. Ich empfehle gleich beim ersten Lesen der verwendeten Literatur mit den Tool zu arbeiten. Dabei sollten bereits zu diesem Zeitpunkt Textmarkierungen, Kommentare aber vor Allem kurze Zusammenfassungen der relevanten Inhalte und Textabschnitte in das gewählte Tool integriert werden.


Standards Guter Wissenschaftlicher Praxis & Einsatz von LLM, AI und Machine-Learning ^ 

Die Entwicklung von KI (Artificial Intelligence - AI) um menschliche Denkweisen auf einen Computer zu übertragen oder die Anwendung von Algorithmen und statistischen Analysen um Muster zu erkennen (Machine Learning - ML) bis hin zu Deep Learning (DL) und Großen Sprachmodellen (Large Language Modells - LLM) wie z.B. OpenAI ChatGPT, OpenAI Dall-e, Google Bard, Paperpal,.. wird auch für wissenschaftliches Arbeiten genutzt. Dies ist aus meiner Sicht eine gute Entwicklung sowie eine wesentliche Unterstützung im Forschungsprozess. AI, ML, DL und LLMs werden zu Tools, die heute und in Zukunft ganz selbstverständlich angewendet werden. Gleichzeitig ist Transparenz und Integrität nicht nur bei wissenschaftlichen Arbeiten ein essentielles Grundprinzip.

Wichtig ist bei jeder Anwendung die Funktionsweise sowie die Möglichkeiten und Grenzen zu kennen. Halluzinieren und falsche Angaben sind neben den Einschränkungen des Trainingsdatensatzes zusammen mit der Evaluierung ein Teil der Herausforderungen bei der Verwendung von generativer AI und LLMs.

Fragen zur Rechtmäßigkeit der Verwendung und der Kennzeichnung werden in den folgenden Kapiteln dargestellt. Weltweit arbeiten die zuständigen Parlamente an gesetzlichen Rahmenbedingungen, welche immer auch eine Kennzeichnungspflicht für AI Output vorsehen 8 9 10. Diese Kapitel basieren auf dem aktuellen Diskussionsstand.

let bots be bots

Urheberrechte für Erzeugnisse von LLM & AI ^ 

Prinzipiell erreichen die Erzeugnisse (Text, Bilder, Audio) von LLMs und generativer AI keine schöpferische Höhe und Eigenständigkeit, die durch das Urheberrecht gedeckt ist. Ein Urheberrechtsverstoß liegt also bei der Nutzung nicht vor. Der erzeugte Output stellt kein eigenständiges Werk nach Urheberrecht dar. OpenAI macht in seinen Nutzungsbedingungen vom 14. März 2023 deutlich, dass bei gleichem Prompt eventuell auch gleiche Ergebnisse produziert werden können. 11 Dies bedeutet, dass der Output kein Eigentum werden kann. Ohne diese Orginalität ist auch die Angabe von LLMs und generativer AI also Co-Autor:innen falsch. Das Committee on Publication Ethics (COPE) stellt im Positionspapier vom 13. Februar 2023 fest, dass generative AI und LLMs die Notwendigkeit fehlt Verantwortung für die produzierten Werke zu übernehmen. Damit ist eine entscheidende Fähigkeit für eine Autor:innenschaft nach wissenschaftlichen Standards nicht gegeben.12

Gleichzeitig können im Trainigsdatensatz Verletzungen des Urheberrechts vorhanden sein, wenn urheberrechtlich geschützte Werke verwendet wurden. Dies betrifft jedoch die Hersteller von LLMs und AI.

Achtung: Anbieter von LLMs und AI können in ihren AGBs Regelungen zum Ausschluss der Nutzung und zur Kennzeichnungspflicht festlegen.

Datenschutz bei der Verwendung von AI & LLM beachten ^ 

Bei der Verwendung von AI und LLM muss der Schutz von persönlichen und/oder vertrauliche Daten berücksichtigt werden. Inwieweit die verwendeten Tools Daten sammeln, in den Trainigsdatensatz integrieren oder zur Evaluierung der Outputs verwenden, muss vor der Eingabe in den jeweiligen AGBs geklärt werden. Die Anwender:innen haften auch strafrechtlich für Verstöße gegen die DSGVO, Unternehmensgeheimnisse und Persönlichkeitsrechte.

LLM / AI & Gute Wissenschaftliche Praxis ^ 

Mit der Abgabe und Einreichung einer wissenschaftlichen Arbeit erklären die Autor:innen die Eigenständigkeit der wissenschaftlichen Arbeit. Sie versichern, dass sie nur angegebene Hilfsmittel verwendet haben (Eidesstattliche Erklärung). Diese Forderung nach Ehrlichkeit und Rechenschaftspflicht bei wissenschaftlichem Arbeiten begründet, dass der Einsatz von generativer AI und LLMs deutlich gekennzeichnet werden muss. Die Kennzeichnung kann je nach Verwendungsart von AI und LLMs unterschiedlich sein.

Brainstorming, Recherche ^ 

Generative AI und LLMs können zum Brainstorming oder zur Recherche eingesetzt werden, ohne dass direkt Texte oder Textteile in die wissenschaftliche Arbeit übernommen werden.

  1. Fließen die dabei produzierten Outputs nicht in die wissenschaftliche Arbeit ein, so ist dies nicht darzustellen.
  2. Basieren die Methoden, Konzepte und Ideen in der wissenschaftlichen Arbeit auf dieser Unterstützung: so muss die Verwendung und Unterstützung von AI und LLM beschrieben werden.

Achtung: nur spezielle generative AI und LLM Anwendungen sind für die Recherche geeignet. Immer noch besser sind Datenbanken mit Journal Artikeln (oftmals hinter einer pay wall und von Hochschulen lizensiert)!

Kennzeichnung:

In Anlehnung an die vom Wissenschaftsverlag Elsevier vorgeschlagene Kennzeichnung 13:

Bei der Erstellung der vorliegenden Arbeit wurde [NAME TOOL / SERVICE] von [NAME UNTERNEHMEN] verwendet. Nach der Nutzung dieses Tools/Dienstes habe ich den Output nach Bedarf überprüft und bearbeitet. Ich übernehmen die volle Verantwortung für den Inhalt der Veröffentlichung.

Text Generierung ^ 

Wird Text von generativer AI oder LLM produziert und wird dieser paraphrasiert oder wörtlich in die wissenschaftliche Arbeit übernommen, so ist der Output eines Algorithmus nachvollziehbar im Text anzugeben und der dazu passende Chatverlauf in Anhang hinzuzufügen. Im Literaturverzeichnis wird die Urheber:innenschaft des Algorithmus (meist das anbietende Unternehmen) mit dem Hinweis auf die verwendete Version genannt. Der dabei angegeben Link zeigt bei einem online Angebot auf die URL des Services. Dies schlägt auch das in vielen wissenschaftlichen Arbeiten angewendete Zitationsregelwerk der American Psychological Association (APA) vor 14.

Beipiel für wörtliche Übernahme:

Auf die Frage "nenne 5 Prinzipien mit denen sich Plagiate in wissenschaftlichen Arbeiten vermeiden lassen" gab der von ChatGPT generierte Text an: "Plagiate in wissenschaftlichen Arbeiten können den Ruf eines Forschers oder Studenten ernsthaft schädigen und zu schwerwiegenden akademischen und beruflichen Konsequenzen führen. Um Plagiate zu vermeiden, sollten folgende fünf Prinzipien beachtet werden: 1. Eigene Worte verwenden: Auch wenn Sie Informationen aus einer Quelle übernehmen, sollten Sie diese in Ihren eigenen Worten wiedergeben. Dies zeigt, dass Sie das Material verstanden haben und es in Ihren eigenen Kontext einbetten können. 2. Zitieren und Belegen: Jedes Mal, wenn Sie Informationen, Daten oder Ideen aus einer anderen Quelle verwenden, müssen Sie diese korrekt zitieren. Dies gilt sowohl für direkte Zitate als auch für Paraphrasen. Die genaue Zitierweise kann je nach Zitierstil variieren (z.B. APA, MLA, Chicago), aber es ist wichtig, konsequent zu sein. 3. Umfassende Literaturrecherche: Stellen Sie sicher, dass Sie alle relevanten Quellen zu Ihrem Thema recherchieren. Dies verhindert, dass Sie versehentlich Ideen oder Forschungen anderer als Ihre eigenen darstellen. 4. Verwenden Sie Plagiatsprüfsoftware: Es gibt viele Tools und Programme, die Texte auf Plagiate überprüfen können. Diese Tools vergleichen Ihren Text mit einer Vielzahl von Quellen im Internet und in wissenschaftlichen Datenbanken, um Übereinstimmungen zu finden. 5. Verstehen und Respektieren des Urheberrechts: Es ist wichtig zu verstehen, was Urheberrecht bedeutet und wie es sich auf wissenschaftliche Arbeiten auswirkt. Das Kopieren und Einfügen von Bildern, Grafiken oder großen Textpassagen ohne Erlaubnis oder ohne korrekte Zitierung kann als Plagiat betrachtet werden." (OpenAI, 2023)

Beispiel: paraphrasierter Text:

Auf die Frage "nenne 5 Prinzipien mit denen sich Plagiate in wissenschaftlichen Arbeiten vermeiden lassen" gab der von ChatGPT generierte Text an, dass Informationen korrekt zitiert, eigene Formulierungen verwendet, eine gründliche Literaturrecherche durchgeführt, Plagiatsprüfsoftware genutzt und das Urheberrecht respektieren werden sollte (OpenAI, 2023; siehe Anhang A für den Output des Algorithmus).

Beispiel: Aufnahme in das Literaturverzeichnis

OpenAI. (2023). ChatGPT (Version vom 25. September) [Large Language Model]. https://chat.openai.com/chat

Lektorat und Schlussredaktion ^ 

Bei einem Lektorat wird ein Text sprachlich und stilistisch optimiert, ohne jedoch tiefgreifende inhaltliche oder strukturelle Änderungen vorzunehmen. Dabei geht es um Korrektur von Rechtschreibung, Grammatik und Zeichensetzung sowie Verbesserung des Stils bei dem unklare oder schwer zu verstehende Formulierungen überarbeitet werden. Teilweise übernimmt ein Lektorat auch die Aufgabe die Konsistenz des Textes zu überprüfen indem es sicher stellt, dass Begriffe und Schreibweisen im gesamten Text einheitlich verwendet werden.

Während ein Lektorat schon im Schreibprozess unterstützen kann, ist die Schlussredaktion ist der letzte Schritt vor der Veröffentlichung. Es ist eine finale Qualitätskontrolle bei der der Fokus auf der Beseitigung letzter Fehler und Unstimmigkeiten liegt. Lektorat und Schlussredaktion dienen der Qualitätskontrolle und der sprachlichen Überprüfung.

keine inhaltliche Überarbeitung und/oder Neugestaltung von Texten

Das Lektorat bzw. die Schlussredaktion überprüft nicht die inhaltliche Richtigkeit oder Vollständigkeit eines Textes. Es geht nicht darum, Fakten zu überprüfen oder inhaltliche Lücken zu füllen. Auch wenn kleinere strukturelle Änderungen vorgenommen werden können, erfolgt hierbei keine komplette Neugestaltung des Textes. Ebenso wird keine Übersetzungsdienstleistung angeboten. Es geht darum, einen Text in seiner Originalsprache zu verbessern, nicht ihn in eine andere Sprache zu übertragen.

Mit den entsprechenden Promts kann eine generative AI und ein LLM beim Lektorieren von selbst geschriebenen Texten helfen. Hierbei dürfen jedoch keine inhaltliche Änderung sondern nur eine sprachliche Optimierung entsteht.

Diese Verwendung - ähnlich einer Rechtschreib- und Grammatik-Korrektur in einer Textverarbeitungssoftware - ist eine übliche Anwendung. Aktuell muss diese Verwendung bei wissenschaftlichen Verlagen wie Elsevier, MDPI nicht angegeben werden. Bei der Verwendung von etlichen AI & LLM Tools ist die Abgrenzung zu stilistischen Veränderungen, die über eine reine Rechtschreib- und Grammatik-Korrektur hinaus gehen jedoch schwierig. Deshalb fordern einige Hochschulen und Universitäten eine Kennzeichnung der Verwendung von generativer AI und LLMs auch für das Lektorieren bei wissenschaftlichen Arbeiten.

Kennzeichnung:

In Anlehnung an die oben dargestellt Kennzeichnung empfehle ich folgenden Hinweis im Vorspann der Arbeit einzufügen:

[NAME TOOL / SERVICE] von [NAME UNTERNEHMEN] wurde für das Lektorat (sprachliche und stilistische Überarbeitung) des selbst verfassten Textes verwendet. Inhaltliche Änderungen oder Ergänzungen wurden nicht vorgenommen. Ich habe das Ergebnis überprüft und angepasst. Für den veröffentlichten Inhalt übernehme ich die volle Verantwortung.

Kennzeichnungspflicht für die Verwendung von generativer AI und LLM


Creative Commons ^ 

Um die Nutzung von Werken zu erleichtern, hat die Organisation Creative Commons standardisierte Lizenzverträge und Nutzungsrechte entwickelt. Genutzt werden diese gerne bei Bildern, Texten, Videos und Musik. Die Inhalte dieses Kompendiums sind z.B. BY-SA (ausgenommen sind zitierte Quellen!). Damit dürfen sie mit Namensnennung für kommerzielle und nicht kommerzielle Zwecke genutzt und verändert, müssen aber mit der gleichen Lizenz weitergegeben werden. Eine Lizenz- bzw. Nutzungsgebühr muss nicht an die Urheber:innen gezahlt werden, wenn die angegeben Nutzung eingehalten wird.

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Nur die Lizenzen "kein Copyright", BY und BY-ND werden als "free cultural work", also tatsächlich freie Werke angesehen

Zitat von Creative Commons ^ 

Bei der Nutzung von Creative Commons sind zusätzliche Informationen der Quellenangabe notwendig, sonst werden die Lizenz-Anforderungen verletzt! Bei Bildern muss die ganze Quellenangabe nahe beim jeweiligen Bild stehen.

Diese Angaben sind bei der Verwendung von Creative Commons wichtig:

  1. Titel der Quelle
  2. Name der Urheber:in (kann auch Alias / Nickname sein)
  3. Lizenz inkl. Version der Lizenz
  4. Link zum Lizenz-Text (bei gedruckten Werken URL ausgeschrieben, sonst reicht sensitiver Link zusammen mit der Lizenz)
  5. Ursprungs-Ort der Quelle (bei gedruckten Werken URL ausgeschrieben, sonst Titel der:des Anbieters:in mit sensitivem Link)
Beispiel für Print:

Visible areas on a screen compared to the visibility of an DIN A4 sheet, Christian. H. Huber, CC BY 2.0, https://creativecommons.org/licenses/by/2.0/, https://flickr.com/photos/christian_h_huber/51954414955/

Beispiel für online / Link-sensitive Dokumente

Visible areas on a screen compared to the visibility of an DIN A4 sheet, Christian. H. Huber, CC BY 2.0, flickr

Suche nach Creative Commons Inhalten ^ 

Es ist nicht immer leicht, Inhalte mit Creative Common oder vergleichbaren Lizenzmodelle im Internet zu finden. Die Internetsuchmaschinen können ausschließlich Quellen anzeigen, welche in den Meta-Informationen auch ein entsprechende Lizenzmodell beinhalten oder in Datenbanken gespeichert sind, welche Lizenzmodelle anzeigen können.

Im folgenden habe ich eine nicht kleine Liste von möglichen Suchmaschinen und Datenbanken gelistet:

Wikipedia & Wikimedia

Alle Inhalte in Wikimedia, zu dessen Angebot Wikipedia gehört, sind unter Creative Commons Lizenzen verfügbar

Creative Commons

Die Organisation Creative Commons bietet eine eigene Suchmaschine für Bilder, Videos und Audio-Dateien

Bilder Datenbanken mit Creative Commons bzw. gemeinfreien Lizenzen

Auswahl:

in Software integrierte Bilder / Cliparts z.B. Microsoft

Microsoft

flickr

Die Bilderdatenbank flickr zeigt die entsprechenden Lizenzen für die jeweiligen Bilder an und ermöglicht Suchfilter für ausgewählte Lizenzoptionen.

Youtube

Auf Youtube können Videos als Creative Commons BY, also mit Namensnennung gespeichert werden. Eine Bearbeitung und kommerzielle wie auch nicht kommerzielle Nutzung und Weitergabe mit einer beliebigen Lizenz ist möglich. Unter den Filter-Einstellungen der Suche lassen sich ausschließlich CC-BY Videos auswählen.

Google

Die Google Bildersuche unterscheidet folgende Lizenzmodelle, welche den Creative Commons ähnlich sind:

Google Bildersuche vergleichbare Creative Commons Lizenzen
zur Wiederverwendung mit Veränderung gekennzeichnet BY
zur Wiederverwendung gekennzeichnet BY-ND
zur nicht kommerziellen Wiederverwendung mit Veränderung gekennzeichnet BY-NC
zur nicht kommerziellen Wiederverwendung gekennzeichnet BY-NC-ND
Qwant

Auch die Bildersuche bei Qwant lässt eine differenzierte Suche nach unterschiedlich lizensierten Bildern zu:

Qwant Bildersuche vergleichbare Creative Commons Lizenzen
Öffentliche Domain CC-0
Nicht-kommerzielle Vervielfältigung und Wiedergabe BY-ND-NC
Reproduktion und Weitergabe BY-ND
Nicht-kommerzielle Vervielfältigung, Weitergabe und Modifikation BY-NC
Reproduktion, Weitergabe und Modifikation BY
Speichern von Creative Commons Inhalten

Beim Speichern von Inhalten, die dann unter Creative Commons Lizenzen zur Nutzung weitergegeben werden, muss unbedingt darauf geachtet werden, dass alle Inhalte auch die entsprechende Lizenz ermöglichen.


Literatur ^ 


  1. Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz) idF d. Beschlussfassung vom 09.09.1965 (BGBl. I S. 1273) zuletzt geändert durch Gesetz vom 28.11.2018 (BGBl. I S. 2014) m.W.v. 05.12.2018 bzw. 01.01.2019 (Deutschland) 

  2. Bundesgesetz über das Urheberrecht an Werken der Literatur und der Kunst und über verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz) idF d. Kundmachung vom 22.08.2009 BGBl. Nr. 111/1936 (Österreich) 

  3. Bundesgesetz über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz, URG) idF v. 09.10.1992 (AS 1993 1798) (Schweiz) 

  4. Gesetz über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz, URG) idF d. Beschlussfassung vom 19.05.1999 (LGBI 1999.160) (Liechtenstein) 

  5. Original-Text 1: The term user satisfaction is very broad and differs for different types of buildings. Zanuzdana et al. (2012) give a short literature overview of the field of housing and residential satisfaction. In the field of housing different specializations can be found. E.g. Perez et al. (2001) focus their research and literature overview on the residential satisfaction of senior citizens. Muhammad et al. (2013) focus on the wellbeing in higher education institutions, which they subsequently review in their literature.
    Huber, C., D. Koch und S. Busko, 2014. An International Comparison of User Satisfaction in Buildings from the Perspective of Facility Management. In: International Journal of Facility Management, 5(2). S.2 

  6. Original-Text 2: The present systematic review analyses the approaches and results of international studies on the topic of user satisfaction. Below an overview summarizes the most important results:
    • A growing interest in recent years in the subject “user satisfaction” and related topics was examined.
    • Fewer studies give an overview of different countries.
    • The studies mainly focus on a single type of building.
    • No comparison between building types and countries is shown.
    • Questionnaires are by far the most common collection type.
    • There is no uniform questions design.
    • The examined target is defined differently for different building typologies and the common target “user satisfaction” is followed by “productivity” and the small but significant proportion of "customer - or clientele loyalty".
    • Explanatory variables cannot be clearly identified in the studies.
    • Explanatory variables differ for different building types.
    • The detection of criteria does not reflect the importance of the criteria as an influence on user satisfaction.
    Huber, C., D. Koch und S. Busko, 2014. An International Comparison of User Satisfaction in Buildings from the Perspective of Facility Management. In: International Journal of Facility Management, 5(2). S.10 

  7. Original-Text 3: A comparison of the correlation coefficients of individual studies has been impossible due to the large differences in the survey design. For this reason we weighed the most important results and compared them. Figure 7 shows that in all studies of office buildings, where temperature sensation as a variable had been examined, a high influence on user satisfaction could be noticed. This was the case in just 60% of the studies which examined the variable "temperature" on user satisfaction in residential real estate, this, however, with a high impact.
    Huber, C., D. Koch und S. Busko, 2014. An International Comparison of User Satisfaction in Buildings from the Perspective of Facility Management. In: International Journal of Facility Management, 5(2). S.8 

  8. Lorenz, P., Perset, K., & Berryhill, J. (2023). Initial policy considerations for generative artificial intelligence. OECD Artificial Intelligence Papers. 1. OECD Publishing. https://doi.org/10.1787/fae2d1e6-en 

  9. European Union. AI Act 

  10. OpenAI. (14.03.2023). Terms of use. https://openai.com/policies/terms-of-use 

  11. Committee on Publication Ethics. (13.02.2023). Authorship and AI tools. https://publicationethics.org/cope-position-statements/ai-author 

  12. Elsevir. (30.05.2023). The use of AI and AI-assisted writing technologies in scientific writing. https://www.elsevier.com/about/policies/publishing-ethics/the-use-of-ai-and-ai-assisted-writing-technologies-in-scientific-writing 

  13. McAdoo, T. (04.06.2023). How to cite ChatGPT. American Psychological Association - APA Style. https://apastyle.apa.org/blog/how-to-cite-chatgpt 


 

 

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